Täter- Opferausgleich

finanzielle Entschädigung für Geschädigte

OPFERFOND der Jugendförderung Duisburg e.V.

Sinn und Zweck Der Opferfond der Jugendförderung Duisburg e.V. ist eingerichtet worden, um Opfer von Straftaten schnell und unbürokratisch finanziell entschädigen zu können. Auf diese Weise wird ein materieller Ausgleich auch in solchen Fällen möglich, in denen die Geschädigten sonst kaum eine Chance auf Wiedergutmachung ihres Schadens hätten. So kann häufig auf ein langwieriges, Kosten und zeitaufwändiges sowie von den Betroffenen oft als nervenaufreibend erlebtes Zivilverfahren verzichtet werden.  

Ablauf

 Da der Opferfond in erster Linie den Opfern hilfreich sein soll, wird der entsprechende Geldbetrag unverzüglich und unabhängig von der Absolvierung der Gegenleistung des/der TäterIn an die Geschädigten ausgezahlt. Hierdurch soll eine weitere Viktimisierung durch etwaige Unzuverlässigkeit der TäterInnen vermieden und den Geschädigten ermöglicht werden, das Erlebnis auch innerlich abzuschließen. Mittellose Beschuldigte erhalten ein zinsloses Darlehen zur Schadenswiedergutmachung gegenüber der geschädigten Person. 

Dies geschieht

 – entweder im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, in dessen Verlauf auch Schmerzensgeld oder Schadensersatzzahlungen ausgehandelt und festgelegt werden

 – oder durch jugendrichterliche Weisungen, die den/die TäterIn verpflichten, Wiedergutmachung zu leisten. 

Als Gegenleistung soll das Darlehen in Raten zurückgezahlt werden. Die Höhe der Raten wird mit dem/der TäterIn besprochen und festgelegt. Ist auf längere Sicht nicht mit Einkünften auf Täterseite zu rechnen, kann stattdessen eine Arbeitsleistung erbracht werden. Hier werden pro geleistete Arbeitsstunde 10€ auf das Darlehen verrechnet. Auch eine Kombination oder eine Änderung der Gegenleistung ist möglich.

 Die Vereinbarungen wird zwischen TäterIn

 – und der Jugendförderung Duisburg e.V

. – oder während einer Gerichtsverhandlung dem/der JugendrichterInnen

 – oder im Rahmen des Diversionsverfahrens dem fallführenden Verband 

getroffen.

 Dieser ist Grundlage für eine mögliche zivilrechtliche Durchsetzung der Forderung. Auch das Jugendgericht erklärt erst die Vollstreckung des Urteils für erledigt oder stellt das Verfahren endgültig ein, wenn die Gegenleistung vollständig erbracht ist, oder wenn davon auszugehen ist, dass sie auch weiterhin zuverlässig erfüllt werden wird. (bei Diversionsverfahren analog durch die Staatsanwaltschaft)

Einnahmequellen 

Der Opferfond wird gespeist durch Geldbußen, die sowohl von den Gerichten als auch von der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden. Die Jugendförderung Duisburg e.V. hat für diesen Zweck ein Opferfond – Konto eingerichtet, das regelmäßig gefüllt ist, sodass eine Summe von ca. 5000 € zur Verfügung steht. 

Umsetzung

 Der Opferfond wird von der Kassenwartin des Vereins verwaltet, die auch als Diplom-Sozialarbeiterin in der Jugendhilfe im Strafverfahren tätig ist. Die Mittelvergabe erfolgt über sie. Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 700 €. Es gibt jedoch Überlegungen, in Zukunft einen höheren Betrag festzulegen. Die zu leistenden Sozialstunden werden, sofern sie nicht im Rahmen eines TOAs abzuleisten sind, von der Fachstelle der Jugendhilfe im Strafverfahren oder bei Bewährungsauflagen von der/dem zuständigen BewährungshelferIn vermittelt und überwacht. Diese teilen die Erledigung dem Opferfond und den Justizbehörden mit. Der Opferfond steht den Jugendgerichten in Duisburg sowie der Staatsanwaltschaft Duisburg als Instrument in der Jugendstrafrechtspflege zur Verfügung. Nicht zuletzt dient der Opferfond auch dieser Seite. So kann der Maßnahmenkatalog um diese erzieherisch sinnvolle Maßnahme (der Schadenswiedergutmachung) ergänzt, umgesetzt und leichter kontrolliert werden

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